Einmal alle zwölf Monate muss die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) von einem Sachkundigen geprüft werden. Das nötige Fachwissen dazu können sich Materialwarte oder zuständige Feuerwehrleute in diesem Kurs abholen. Dabei werden unter anderem folgende Fragen geklärt:
Wie lauten die gesetzlichen Grundlagen?
Welches sind die geforderten Prüfungsintervalle?
Wie prüfe und dokumentiere ich?
Was darf ich selber prüfen und wo sind meine Grenzen?
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